Erste Erfahrungen mit dem neuen WEG
Termin: 24. September 2008

Referentin: Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Susanne Tank
Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist seit mehr als einem Jahr in Kraft. Bei vielen Betroffenen herrscht jedoch angesichts der zahlreichen Änderungen nach wie vor Unsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die neuen Beschlusskompetenzen und –mehrheiten. Die Beschluss-Sammlung ist eingeführt, aber wie schnell sind Eintragungen vorzunehmen? Fehler können hier zur Abwahl des Verwalters führen.
Für Gerichtsverfahren gilt die Zivilprozessordnung, die strengere Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Verfahren stellt. Der Verwalter sollte die wesentlichen Grundzüge auch hier kennen. Außerdem können dem Verwalter die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn sein Tun das Tätigwerden des Gerichts veranlasst. Werden rückständige Hausgelder in der Zwangsversteigerung tatsächlich besser gestellt?
Unser Seminar gibt Hilfestellungen zu den in der täglichen Verwalterpraxis zu beachtenden wichtigsten Änderungen unter Berücksichtigung erster Praxiserfahrungen und Gerichtsentscheidungen.
Themenschwerpunkte
- Neue Mehrheiten und Beschlusskompetenzen – haben die Wohnungseigentümer tatsächlich mehr „Bewegungsfreiheit“?
- Neue Aufgaben und Befugnisse des Verwalters, Beschluss-Sammlung, Vornahme von Eintragungen, Umgang mit Korrektur oder Löschung, Vergütungsvereinbarung mit Anwälten, Information über Gerichtsverfahren, Zustellungsvertreter
- Gerichtsverfahren nach der Zivilprozessordnung, die häufigsten Fehler
- Sind Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung tatsächlich bevorrechtigt?
Empfohlen für
Verwalter und alle, die in der Praxis mit dem Wohnungseigentumsgesetz zu tun haben. Grundkenntnisse sollten vorhanden sein.
Veranstaltungsort
Kastens Hotel Luisenhof
Luisenstr. 1-3
30159 Hannover
Zeitlicher Ablauf
Vortrag und Diskussion 14.30 – 18.00 Uhr
Pause 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Kosten
180,00 EUR zzgl. MwSt.
Seminarunterlagen, Snacks und Getränke sind im Preis inbegriffen.
Vergünstigungen
Bei der Anmeldung von mehreren Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir ab dem 2. Teilnehmer einen Rabatt von 20 %.
Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Seminargebühr wird erlassen, wenn die Abmeldung (Rücktritt) bis zu 1 Woche vor Seminarbeginn erfolgt. Bei einem Rücktritt nach dem 7. Kalendertag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen entsteht die vollständige Teilnahmegebühr.
Mit der Seminaranmeldung werden die obigen Hinweise akzeptiert.
Für Ihre Anmeldung zum Seminar am 24. September 2008 benutzen Sie bitte das nachfolgende Formular oder faxen Sie uns Ihre Anmeldung unter 0511- 360 86 86.



