Aktuell
Mietrechtsreform
01.02.2013: Der Bundesrat hat das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen!
Damit sind die von bethge | immobilienanwälte gemeinsam mit dem Immobilienverband Deutschland IVD erarbeiteten Gesetzentwürfe (Gesetzentwurf zur Beseitigung mietrechtlicher Hemmnisse beim Klimaschutz und Gesetzentwurf zur beschleunigten Räumung von Mietwohnungen) nunmehr zu großen Teilen umgesetzt worden.
Das Mietrechtsänderungsgesetz wurde am 18. März 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird am 01. Mai 2013 in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie dargestellt:
- Mieterhöhung
- Die Mieterhöhungsmöglichkeit nach § 558 BGB auf das ortsübliche Niveau bleibt. Allerdings nur um 20 % innerhalb von 3 Jahren. Bundesländer sollen im Wege der Rechtsverordnung für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmen dürfen, dass die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent beträgt.
- Die energetische Ausstattung und Beschaffenheit ist bei der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen.
- Modernisierung
- Erhaltungsaufwendungen, die mit der Modernisierung verbunden sind, berechtigen den Vermieter nicht zur Mieterhöhung, was jetzt erstmals gesetzlich geregelt ist.
- Der Tatbestand der „energetischen Modernisierung" wird neu in das Gesetz eingeführt.
- Energetische Modernisierungen sollen für eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung (§ 536 BGB) führen.
- In der Modernisierungsankündigung soll künftig der Hinweis enthalten sein, dass der Mieter gegen die Modernisierungsarbeiten Härtegründe vorbringen kann. Der Härtegrund wird aber erst im späteren Mieterhöhungsverfahren berücksichtigt.
- Die formalen Anforderungen an die Begründungspflichten des Vermieters bei Modernisierungen werden gesenkt.
- Kündigung
- Bei Verzug mit der Kaution kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete (ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten) entspricht.
- Contracting
- Die Umlage der Contractingkosten auf den Mieter anstelle der bisherigen Heizkosten, und damit ein Umstellungsanspruch des Vermieters, ist jetzt gesetzlich geregelt.
- Mietnomadentum
- Räumungssachen sind künftig vorrangig von den Gerichten zu bearbeiten.
- Durch Sicherungsanordnung kann der Mieter in Verfahren wegen Geldforderungen vom Gericht verpflichtet werden, für das während eines Gerichtsverfahrens Monat für Monat auflaufende Nutzungsentgelt eine Sicherheit zu leisten.
- Die "Berliner Räumung" wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
- Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann der Vermieter schnell einen weiteren Räumungstitel auch gegen den unberechtigten Untermieter bekommen.
- Der Mieterschutz bei der Umwandlung von Mietshäusern darf nicht durch das sogenannte Münchener Modell umgangen werden.
Immobilien-Dialog
bethge | immobilienanwälte sind Dialogpartner der Heuer Dialog GmbH und wirken am diesjährigen Immobilien-Dialog in Hannover mit!
Thema der Veranstaltung:
B-Standort mit 1A-Qualitäten!
Hohe Dynamik und starke Nachfrage in allen Asset-Klassen
Termin: 14. März 2013 in der NORD/LB Hannover
Hannover zählt seit Jahren zu den wichtigsten Standorten des deutschen Immobilienmarktes. Fast geräuschlos hat sich der Standort den "ersten Platz in der zweiten Reihe" (Immobilienmarktbericht 2012) erobert.
Ob es den Akteuren in Hannover gelingt, den Standort perspektivisch in der „Champions-League“ zu etablieren, steht im Mittelpunkt des Immobilien-Dialogs.
Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge wird die Diskussionsrunde zum Thema Investments und Development in Hannover: Stabil, robust und beständig? - "It's the economy, stupid!" moderieren.
Näheres zur Veranstaltung sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.
Der Öpfelchasper
bethge | immobilienanwälte setzen auf Obst und Gemüse von regionalen Bauern.
Der "Öpfelchasper" liefert Bio-Obst und -Gemüse zudem ganz umweltbewusst mit dem Fahrrad!
Die erste Lieferung an uns, gesendet am 09. Januar 2013 in der Sendung 0511/tv.lokal können Sie hier verfolgen. Viel Spaß beim Anschauen!
Novellierung des Maklerrechts
Das Maklerrecht in Deutschland ist in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nicht
mehr zeitgemäß. Systemfehler müssen beseitigt werden, so die Forderung des Wirtschaftsrates, der eine Modernisierung der Immobilienvermittlung und die Verbesserung der Marktbedingungen für alle Beteiligten anstrebt.
Die Forderungen der Bundesfachkommission Immobilienwirtschaft und Stadtentwicklung des Wirtschaftsrates sind in dem Positionspapier "Maklerrecht modernisieren – rechtssicher, transparent, fair" niedergelegt, welches Sie hier finden.
bethge | immobilienanwälte haben in der Bundesfachkommission mitgewirkt und waren auch an der Erarbeitung des Papiers beteiligt.
Uwe Bethge ist Vorsitzender der niedersächsischen Landesfachkommission Immobilien- und Bauwirtschaft.
Aktuelle Buchveröffentlichungen
Tank / Baumgarten / Kutz, SV Saxonia Verlag,
Erscheinungstermin: Januar 2013
Autorenteam: Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht Susanne Tank, Bettina Baumgarten und Lars Kutz.
Bestellen können Sie das Buch hier.





