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Crash – Kurs Makler

Erprobte Strategien zur Sicherung der Provision

Termin: 21. März 2012 in Hannover

Referent: Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge


Maklerrecht ist Richterrecht. Professionelle Provisionssicherung setzt dessen Kenntnis voraus. Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge vertritt seit 25 Jahren Maklerunternehmen in ganz Deutschland bei der Durchsetzung von Provisionsansprüchen.

Der Crash – Kurs stellt die neuesten Urteile vor, analysiert die häufigsten Fehlerquellen und vermittelt Strategien für eine professionelle Provisionssicherung.

Themenschwerpunkte:

1.       Screening aktuelle BGH – Rechtsprechung:

  • Maklervertrag, Provisionsvereinbarung, eindeutiger Provisionshinweis
  • Kausalität, Ursächlichkeit
  • Hauptvertrag, wirtschaftliche Identität
  • Nachweis und Vermittlung
  • Verwirkung und Verflechtung

2.       Strategien zur Provisionssicherung:

  • Provisionsvereinbarung, Makler - AGB
  • stillschweigender Maklervertrag, Suchauftrag
  • richtiger Zeitpunkt für den vollständigen Nachweis
  • Identität des Hauptvertrages, neues Angebot
  • Wirksamkeit des Hauptvertrages, Bedingungen, Rücktritt
  • Ursächlichkeit der Maklertätigkeit
  • Vorkenntnis, Freistellungsvereinbarungen
  • Unterbrechung und Scheitern erster Verhandlungen
  • Innenprovision, Alleinauftrag, Doppeltätigkeit
  • Maklerklausel
  • Provision und geänderte Bedingungen (Preisunterschiede, share deal statt asset deal)


Empfohlen für

Makler, Syndici, Anwälte

Veranstaltungsort
InterCityHotel Hannover
Steigenberger Hotel Group
Rosenstr. 1
30159 Hannover

Zeitlicher Ablauf
Begrüßungs-Snack 14.00 - 14.30 Uhr
Vortrag und Diskussion 14.30 – 18.00 Uhr
Pause 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Kosten
180,00 EUR zzgl. 19% MwSt.


Seminarunterlagen, Pausensnacks und Getränke sowie ein Teilnahmezertifikat sind im Preis inbegriffen.

Veranstalter
seminare immobilienrecht GbR

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Vergünstigungen

Bei der Anmeldung von mehreren Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir ab dem 2. Teilnehmer einen Rabatt von 20 %.

Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Die Seminargebühr wird erlassen, wenn die Abmeldung (Rücktritt) bis zu 1 Woche vor Seminarbeginn erfolgt. Bei einem Rücktritt nach dem 7. Kalendertag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen entsteht die vollständige Teilnahmegebühr.
Mit der Seminaranmeldung werden die obigen Hinweise akzeptiert.

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