Gewerbliches Mietrecht
Beim gewerblichen Mietrecht stehen Geschäftsräume im Mittelpunkt, d.h. Räume, die für gewerbliche oder andere selbständige Tätigkeiten angemietet werden. Bei der Vermietung von Gewerberaum sind eine Reihe von Besonderheiten zu beachten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Bereich sind:
- Gestaltung von Mietverträgen
- Überprüfung von Mietverträgen, insbesondere auf Einhaltung der Schriftfom
- Vertragserstellung für Spezial - Immobilien, z.B. Einzelhandel, Einkaufscenter, Kinos, Data - Center, Fabriken, Tankstellen
- Beteiligung an Vertragsverhandlungen
- Durchführung des gesamten Vertragsmanagements einschließlich Vertragsoptimierung
- Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungen und anderen mietrechtlichen Ansprüchen
- Beratung bei Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen
- Abgabe von Kündigungserklärungen
- Vertretung in Räumungs- und Zahlungsprozessen
- Begleitung bei Übergabe- und Abnahmeterminen
- Abwicklung von Mietverhältnissen
- Schulung von Eigentümern, Verwaltern und ihren Mitarbeitern
Bearbeitet wird dieser Bereich von:










