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Makler- und Bauträgerrecht

Maklerrecht heißt meistens: Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen, Optimierung von Maklerverträgen.

Bauträgerrecht befasst sich überwiegend mit der Gestaltung von Bauträgerverträgen, der Gewährleistung und der Vergütung des Bauträgers.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Bereich sind:

  • Erstellung von Vertragsmustern und AGB (Maklervertrag, Bauträgervertrag, Alleinauftrag, genereller Suchauftrag, Makler - Beratungsvertrag)
  • Beteiligung an Vertragsverhandlungen
  • Beratung bei der Gestaltung von Gemeinschaftsgeschäften
  • Abwicklung von Bauträger - Projekten
  • Prüfung von Freistellungsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung zur Durchsetzung oder Abwehr des Provisionsanspruchs
  • Vertretung bei Schadenersatzforderungen
  • Abwehr und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
  • Bauträger – Inkasso
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Bauträger- Verträgen
  • Vertretung gegenüber Behörden bei Zulassungsfragen (§ 34 c GewO)
  • Unterstützung und Durchführung der Pflichtprüfung (MaBV)
  • Schulung von Maklern, Bauträgern und ihren Mitarbeitern


Bearbeitet wird dieser Bereich von:

Uwe Bethge

Rechtsanwalt und Notar

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Broder Bösenberg

Rechtsanwalt

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Veronika Thormann

Rechtsanwältin

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