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Notariat

Ein Tätigwerden des Notars ist für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist der Notar vor allem beratend und vertragsgestaltend tätig. Zu seinen Aufgaben gehören z. B. Beurkundungen jeder Art, Beglaubigungen von Unterschriften, Einsicht in Grundbücher oder Handelsregister. Besonders wichtig ist eine zuverlässige, schnelle und engagierte Abwicklung von Immobilienverträgen.

Im Immobilienrecht sind insbesondere folgende Tätigkeiten relevant:

  • Kaufverträge über Grundstücke
  • Kaufverträge über Mietshäuser, Wohnungs- und Teileigentum, gewerblich genutzte Immobilien
  • Verträge über Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften
  • Schenkungsverträge
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Teilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, Reallasten u. ä.

Im Notariat kommt es den Mandanten insbesondere auf folgende Leistungen an:

Vertragsvorbereitung  

Bei der Vertragsvorbereitung steht der Wunsch beider Seiten im Vordergrund, schnell einen Entwurf und einen (Beurkundungs-)termin zu bekommen.  

  • Vorgespräch mit dem Verkäufer und dem Käufer 
  • Kurzfristige Terminvergabe für vorbereitende Gespräche und Beurkundungen
  • schnelle Einsichtnahme von Grundbüchern und Erstellung von Grundbuchausdrucken (ggfls. via Internet)
  • unverzügliche Einsicht und Anforderung von Handels- und Vereinsregisterauszügen
  • schnellstmögliche Einholung von Auskünften aus Baulasten- und sonstigen Verzeichnissen
  • individuelle kurzfristige Vertragsvorbereitung unter Berücksichtigung der Wünsche der Vertragsbeteiligten und Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
  • Erstellung eines Vertragsentwurfs für beide Seiten, Makler, Vermittler, Banken und weitere Beteiligte    

Vertragsdurchführung  

Die Vertragsbeteiligten wünschen während der gesamten Dauer, also von der Erteilung des Notariatsauftrages bis zu dessen Beendigung, eine individuelle Betreuung, Begleitung und Hilfestellung durch den Notars und seine Mitarbeiter. Wesentlich ist die engagierte und zügige Vertragsabwicklung.  

  • regelmäßige schriftliche, fernmündliche und/oder persönliche Information der Vertragsbeteiligten über die vom Notar eingeleiten Schritte, auftretende Abwicklungshemmnisse und die zur Beseitigung notwendigen Maßnahmen
  • Übernahme der gesamten Korrespondenz mit Grundbuchämtern, Banken, Finanzamt, Katasteramt, Gläubigern Abt. II und III
  • guter persönlicher Kontakt zu den Grundbuchämtern und den zuständigen Rechtspflegern
  • Stellung der Grundbuchanträge
  • Prüfung der Eintragungsmitteilungen, Gerichtskostenrechnungen etc.
  • Einholung der Löschungsbewilligungen und sämtlicher weiter erforderlicher Abwicklungsunterlagen
  • Anfordern und Prüfen von Treuhandaufträgen
  • Anfordern von Genehmigungen und Zustimmungen (z. B. Verwalterzustimmung, Zustimmung der bei Beurkundung vollmachtlos vertretener Personen, Grundstücksverkehrsgenehmigung, Teilungsgenehmigung, Sanierungsgenehmigung), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung, Vermessungs- und Katasterunterlagen etc.
  • Einholung von Genehmigungen hinsichtlich denkmalgeschützter Objekte
  • laufende Information der Vertragsbeteiligten darüber, was und wie sie etwas selbst veranlassen müssen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung
  • nachvertragliche Beratung über alle im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf auftretenden Fragen
  • Anbieten einer schlichtenden Tätigkeit bei auftretenden Konflikten    

Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge ist seit 2000 als Notar zugelassen.

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