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WEG-Novelle

Es ist soweit! Die WEG-Novelle ist am 1. Juli 2007 in Kraft getreten!

Die Gesetzesänderungen betreffen nicht nur die einzelnen Eigentümer bzw. die Gemeinschaft, sondern auch das Alltagsgeschäft des Verwalters. Auch das gerichtliche Verfahren und damit die Tätigkeit der beteiligten Rechtsanwälte werden sich immens ändern. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in unserem Newsletterbeitrag vom 02. Juli 2007 noch einmal zusammengefasst.

Das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen richtet sich nun nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und nicht mehr wie bisher nach dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG). Generalklausel wohnungseigentumsrechtlicher Streitigkeiten bleibt § 43 WEG, der die ausschließliche Zuständigkeit in Wohnungseigentumssachen regelt. Erstinstanzlich bleibt weiter das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt und zwar streitwertunabhängig. Berufungen sind vor dem Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts für den Bezirk des Oberlandesgerichts einzulegen.

Für den OLG-Bezirk Celle ist damit das Landgericht Lüneburg für alle Berufungsverfahren zuständig. Überraschend und ohne ersichtlichen Grund hat die Landesregierung Niedersachsen die Entscheidung, das Landgericht Lüneburg durch das Landgericht Hannover zu ersetzen, zurückgezogen. Dies bringt erhebliche Nachteile für die Mehrheit aller Beteiligten mit sich. Ca. 2/3 aller Streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht wurden bisher vor dem Landgericht Hannover verhandelt, da natürlich in Hannover als bevölkerungsstärkste Stadt im Gerichtsbezirk Celle die meisten Wohnungseigentumsgemeinschaften zu finden sind. Die Richter am Landgericht Hannover können eine langjährige Erfahrung mit wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten vorweisen.
Aufgrund der Ortsnähe konnten sich die hannoverschen Richter bisher, falls erforderlich, unkompliziert und kurzfristig ein Bild über die Eigentümergemeinschaft bzw. das Objekt machen und so viele Angelegenheiten natürlich auch besser beurteilen. Durch die Entscheidung, Berufungsverfahren ausschließlich vor dem Landgericht Lüneburg zu verhandeln, werden die Verfahren wesentlich teurer und mühsamer.

Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, haben wir uns bereits an die Landesregierung gewandt, um dort vor Augen zu führen, welche Vorteile Hannover bietet. Auch betroffene Verwalter und Eigentümer sollten sich dabei zu Wort melden.

Als Anregung haben wir unser Schreiben an die Landesregierung hier hinterlegt.

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