Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht befasst sich mit Räumen, die zum Wohnen, d.h. zur dauernden privaten Nutzung bestimmt sind.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Bereich sind:
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
- Beteiligung an Vertragsverhandlungen
- Geltendmachung und Abwehr von Mieterhöhungen, Gewährleistungen und anderen mietrechtlichen Ansprüchen
- Beratung bei Betriebs- / Nebenkostenabrechnungen
- Abgabe von Kündigungserklärungen, Abmahnungen etc.
- Vertretung in Räumungs- und Zahlungsprozessen
- Begleitung bei Übergabe- und Abnahmeterminen
- Abwicklung von Mietverhältnissen
- Schulung von Eigentümern, Verwaltern und ihren Mitarbeitern
Bearbeitet wird dieser Bereich von:









