Wohnungseigentumsrecht
Im Vordergrund stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander sowie der Wohnungseigentümer zum Verwalter.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Bereich sind:
- Vertretung von Eigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Miteigentümern
- rechtliche Beratung bei Gründung einer WEG
- Gestaltung oder Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
- Rechtsgutachten
- Beratung und Begleitung bei Konfliktschlichtungen innerhalb der WEG bzw. im Verhältnis zum Verwalter
- Erstellung und Überprüfung von WEG - Verwalterverträgen
- Beratungshotline für WEG-Verwalter im Rahmen von Beratungsverträgen
- Schulung von WEG - Verwaltern und ihren Mitarbeitern
- Durchsetzung von Hausgeldforderungen bis zur Zwangsversteigerung
- Eigentums - Entziehungsverfahren nach § 18 WEG
- Beratung und Vertretung bei Beschlussanfechtungen
- gerichtliche Verwalterbestellung
- Durchsetzung von Ansprüchen für und gegen WEG - Verwalter
Bearbeitet wird dieser Bereich vorwiegend von:








