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Wohnungseigentumsrecht

Im Vordergrund stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander sowie der Wohnungseigentümer zum Verwalter.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Bereich sind:

  • Vertretung von Eigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Miteigentümern
  • rechtliche Beratung bei Gründung einer WEG
  • Gestaltung oder Änderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
  • Rechtsgutachten
  • Beratung und Begleitung bei Konfliktschlichtungen innerhalb der WEG bzw. im Verhältnis zum Verwalter
  • Erstellung und Überprüfung von WEG - Verwalterverträgen
  • Beratungshotline für WEG-Verwalter im Rahmen von Beratungsverträgen
  • Schulung von WEG - Verwaltern und ihren Mitarbeitern
  • Durchsetzung von Hausgeldforderungen bis zur Zwangsversteigerung
  • Eigentums - Entziehungsverfahren nach § 18 WEG
  • Beratung und Vertretung bei Beschlussanfechtungen 
  • gerichtliche Verwalterbestellung
  • Durchsetzung von Ansprüchen für und gegen WEG - Verwalter


Bearbeitet wird dieser Bereich vorwiegend von:

Susanne Tank

Rechtsanwältin

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Bettina Baumgarten

Rechtsanwältin

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Lars Kutz

Rechtsanwalt

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Dr. Andreas C. Brinkmann

Rechtsanwalt

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Edda de Riese

Rechtsanwältin

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